1. Maßnahme — Beitrag zu den Lohnkosten des Bediensteten bei der Zwangsschließung
Wir geben Ihnen einen Überblick über die basisgewichtigsten Informationen über die Einreichung von Anträgen auf finanzielle Beteiligung des Staates im Falle einer Zwangsschließung.
Wer kann sich bewerben:
Arbeitgeber (einschließlich Selbständiger)
die ihre Tätigkeit auf der Grundlage eines Beschlusses des Gesundheitsamtes der Slowakischen Republik abgeschlossen oder verboten haben.
Arbeitgeber oder Selbständige müssen zunächst beurteilen, ob sie zu den Personen gehören, die zur Schließungihrer Tätigkeit verpflichtet sind.
Welche Bedingungen muss der Arbeitgeber oder Selbständige
- die Gründung der Gesellschaft oder die Aufnahme des Geschäftsbetriebs musste spätestens am 01.02.2021 erfolgen
- Beschäftigung von mindestens einem Bediensteten
- Arbeitgeber oder Selbständiger zahlt seinen Arbeitnehmern eine Entschädigung in Höhe von mindestens 80 % ihresDurchschnittsverdienstes, mindestens jedoch in Höhe des Mindestlohns.
- der Arbeitgeber oder Selbständige darf das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer nicht ein oder zwei Monate nach dem Monat, in dem er sich befindet, durch Kündigung oder Vertrag kündigen.
- Steuer- und Abgabenpflichten und keine finanziellen Verpflichtungen an das Arbeitsamt und keine ausstehenden Forderungen gegen Arbeitnehmer erfüllt
- verbot der illegalen Beschäftigung innerhalb von 2 Jahren vor dem Antrag auf
- ist nicht bankrott, aufgewickelt oder Empfänger
An wen der Beitrag anspruchsberechtigt ist (Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein)
- Vom Arbeitgeber oder Selbständigen eingestellte Arbeitnehmer spätestens am 01.02.2021
- an Arbeitnehmer, die keine Sozialleistungen beziehen (PN, TSCHECHISCHE Republik)
- Arbeitnehmer, die sich im Hauptbeschäftigungsverhältnis befinden, d. h. nicht in den
- an Mitarbeiter, die nicht auf dem Laufenden sind
- Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber oder Selbständige keine andere Vergütung für
Inwieweit kann der Beitrag
80 % der Gesamtkosten der Arbeit des Arbeitnehmers, bis zu einem Höchstbetrag von 1100 EUR.
Die Beihilfe wird nur für die Zeit gewährt, die der Arbeitnehmer für die Beseitigung von Hindernissen seitens des Arbeitgebers aufsicht. (Nicht für die Stunden, die der Mitarbeiter auf PN, OOC war, Urlaub genommen, etc.)
Methode und Datum der Einreichung der Anmeldung oder Erklärung
- Durch elektronische Einreichung über die slovensko.sk
- Für den Monat November und Dezember 2020 kann ein Zuschuss bis Ende Februar 2021 beantragt werden, andernfalls bis zum Ende des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem das Gehalt des Bediensteten gezahlt wurde.
Wann wird der Beitrag gewährt?
unverzüglich auf der Grundlage des Abkommens über die Gewährung eines finanziellen Beitrags oder nach Übermittlung der Erklärung für den betreffenden Monat.