3. Maßnahme — Arbeitgeberbeitrag zu den Lohnkosten der Arbeitnehmer bei Umsatzrückgang oder Hemmnissen des Arbeitgebers

Wir geben Ihnen einen Überblick über die Basisinformationen für die Beantragung einer finanziellen Beteiligung des Staates zum Gehalt des Mitarbeiters.

Wer kann sich bewerben:

Welche Bedingungen muss der Arbeitgeber oder Selbständige

  • die Gründung der Gesellschaft oder die Aufnahme des Geschäftsbetriebs musste spätestens am 01.02.2021 erfolgen
  • Beschäftigung von mindestens einem Bediensteten
  • Arbeitgeber oder Selbständiger zahlt seinen Arbeitnehmern ein Gehalt oder eine Vergütung in Höhe von mindestens 80 % ihres Durchschnittsverdienstes 
  • der Arbeitgeber oder Selbständige darf das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer nicht ein oder zwei Monate nach dem Monat, in dem er sich befindet, durch Kündigung oder Vertrag kündigen.
  • Steuer- und Abgabenpflichten und keine finanziellen Verpflichtungen an das Arbeitsamt und keine ausstehenden Forderungen gegen Arbeitnehmer erfüllt
  • verbot der illegalen Beschäftigung innerhalb von 2 Jahren vor dem Antrag auf
  • ist nicht bankrott, aufgewickelt oder Empfänger

An wen der Beitrag anspruchsberechtigt ist (Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein)

  • Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber oder Selbständigen eingestellt werden spätestens am 01.02.2021
  • Arbeitnehmer, die sich im Hauptbeschäftigungsverhältnis befinden, d. h. nicht in den
  • an Mitarbeiter, die nicht auf dem Laufenden sind
  • Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber oder Selbständige keine andere Vergütung für

Inwieweit kann der Beitrag in Anspruch genommen werden?

Im Rahmen von Maßnahme 3 hat der Staat zwei Möglichkeiten für die Beantragung eines Beitrags ermittelt.

Maßnahme 3A

Erstattung eines Teils der Lohnkosten für die Zeit, in der der Arbeitgeber aufgrund eines Hindernisses des Arbeitgebers nicht in der Lage war, die Arbeit des Arbeitnehmers zuzuweisen.

  • 80 % der gesamten Arbeitskosten des Arbeitnehmers, jedoch nicht mehr als 1100 EUR

Die 3A-Zulage kann nicht für die Zeit gewährt werden, die der Arbeitnehmer für den Erhalt von Sozialleistungen (CPC) oder urlauben hat.

Maßnahme 3B

Der Beitrag nach Maßnahme 3B beträgt 80 % der Gesamtkosten der Arbeit des Arbeitnehmers bis zu einem Höchstbetrag des pauschalen Pauschalbeitrags je nach Umsatzrückgang.

Rückgang des Umsatzes Beitragsbetrag
von 20,00 % - 39,99 % 270 €
von 40,00 % - 59,99 % 450 €
von 60,00 % - 79,99 % 630 €
ab 80,00 % oder mehr 810 €

Ermittlung des Umsatzrückgangs

  • vergleicht die Einnahmen des Berichtsmonats mit denen für den gleichen Monat 2019 (z. B. Januar 2021 mit Januar 2019)
  • vergleicht den Jahresdurchschnitt 2019 (d. h. 1/12 des Umsatzes) mitdem Berichtsmonat, wenn die Erwerbstätigkeit für das gesamte Jahr 2019
  • vergleicht die Umsätze für Februar 2020 mit dem Umsatz des Berichtsmonats, wenn die Gewinnaktivität nur einen Teil des Jahres 2019 oder nur einen Teil des Jahres 2020 durchgeführt hat, spätestens jedoch am 01.02.2020
  • vergleicht September 2020 Umsatz mit Umsätzen für den Berichtsmonat, wenn die Gewinnaktivität nur einen Teil des Jahres 2019 oder nur einen Teil des Jahres 2020 durchgeführt wurde, aber spätestens 02.09.2020
  • vergleicht die Verkäufe für Dezember 2020 mit denen für den Monat, in demdieErwerbstätigkeit nach dem 02.09.2020 begonnen hat

* Der Antragsteller kann wählen, welche Alternative er für die Berechnung des Umsatzrückgangs berechnet. Sie können die Methode zur Berechnung des Umsatzrückgangs innerhalb eines jeden Monats ändern.

Wobei der 3B-Beitrag einem Bediensteten, der mehr als 50 % der monatlichen Arbeitskasse erhalten hat, kein Hindernis für den Arbeitnehmer gewährt werden kann (TSCHECHISCHE Republik, PN, Urlaub).

Methode und Datum der Einreichung der Anmeldung oder Erklärung

  • Durch elektronische Einreichung über die slovensko.sk
  • Für den Monat November und Dezember 2020kann ein Zuschuss bis Ende Februar 2021 beantragt werden, andernfalls bis zum Ende des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitnehmer das Gehalt erhalten haben.

Wann wird der Beitrag gewährt?

unverzüglich auf der Grundlage des Abkommens über die Gewährung eines finanziellen Beitrags oder nach Übermittlung der Erklärung für den betreffenden Monat.

Beihilfe für den Abschluss eines Antrags auf Lohnzulage eines Arbeitnehmers

Möchten Sie negative Folgen vermeiden, wenn Sie einen zu Unrecht ausgefüllten finanziellen Beitrag beantragen? Gerne helfen wir Ihnen bei der korrekten Fertigstellung.

Zum Preis von 49 Euro
  • Wir prüfen, ob Sie Anspruch auf die Zulage haben.
  • welchen Beitrag und wie viel Ihnen zusteht;
  • wie der Umsatzrückgang zu bestimmen ist,
  • schließen wir den Antrag auf einen Beitrag ab und
  • füllen wir die Anlage zur Anwendung aus (Erklärung).
Anmeldeformular
Ing. Ján Svočák
Autor des Artikels
Geschäftsführer des Unternehmens, Steuerberater und Unternehmer im Bereich Unternehmensberatung und Verwaltungsdienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen. Er absolvierte die Wirtschaftsuniversität Bratislava und ist seit 2007 in den Bereichen Beratung, Steuern und Rechnungswesen tätig. Er spricht fließend Englisch.
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