2. Maßnahme — Beitrag der Selbständigen zum Umsatzverlust
Wir geben Ihnen einen Überblick über die basiskundlichen Informationen über die Einreichung von Anträgen auf finanzielle Beteiligung des Staates im Falle eines Umsatzrückgangs.
Wer kann sich bewerben:
SELBSTÄNDIGE,
die ihre Tätigkeit durch Beschluss des Gesundheitsamtes der Slowakischen Republik abgeschlossen oder verboten haben oder die einen Umsatzrückgang um mindestens 20 % verursacht haben.
Welche Bedingungen erfüllt Selbständige
- die Inbetriebnahme des Handels muss spätestens am 01.02.2021 gewesen sein
- Die Selbständigen mussten bis zum 30.06.2020 versichert sein, und die Versicherung dauert nach diesem Datum, oder diese Verpflichtung entstand vom 01.07.2020 oder ab 01.02.2021 oder bezieht sich auf sogenannte Beitragsurlaube (Selbstständige, die 2019 bis zur Beurteilung der Bildung der Sozialversicherung zum 01.07.2020 oder zum 01.02.2021 entstanden sind; Selbständige, die 2020 bis zur Beurteilung der Sozialversicherungsbildung am 01.07.2021geschaffen wurde
- nicht seine Geäußerten oder Aussetzungen
- Steuer- und Abgabenpflichten und keine finanziellen Verpflichtungen an das Arbeitsamt und keine ausstehenden Forderungen gegen Arbeitnehmer erfüllt
- verbot der illegalen Beschäftigung innerhalb von 2 Jahren vor dem Antrag auf
- ist nicht bankrott, aufgewickelt oder Empfänger
An wen kann der Beitrag anspruchsberechtigt werden?
Selbständige beantragen die Beihilfe selbst, nicht für die Arbeitnehmer.
Inwieweit kann der Beitrag in Anspruch genommen werden?
Rückgang des Umsatzes | Beitragsbetrag |
---|---|
von 20,00 % - 39,99 % | 270 € |
von 40,00 % - 59,99 % | 450 € |
von 60,00 % - 79,99 % | 630 € |
ab 80,00 % oder mehr | 810 € |
Ermittlung des Umsatzrückgangs
- vergleicht die Einnahmen des Berichtsmonats mit denen für den gleichen Monat 2019 (z. B. Januar 2021 mit Januar 2019)
- vergleicht den Jahresdurchschnitt 2019 (d. h. 1/12 des Umsatzes) mitdem Berichtsmonat, wenn die Erwerbstätigkeit für das gesamte Jahr 2019
- vergleicht die Umsätze für Februar 2020 mit dem Umsatz des Berichtsmonats, wenn die Gewinnaktivität nur einen Teil des Jahres 2019 oder nur einen Teil des Jahres 2020 durchgeführt hat, spätestens jedoch am 01.02.2020
- vergleicht September 2020 Umsatz mit Umsätzen für den Berichtsmonat, wenn die Gewinnaktivität nur einen Teil des Jahres 2019 oder nur einen Teil des Jahres 2020 durchgeführt wurde, aber spätestens 02.09.2020
- vergleicht die Verkäufe für Dezember 2020 mit denen für den Monat, in demdieErwerbstätigkeit nach dem 02.09.2020 begonnen hat
* Der Antragsteller kann selbst wählen, welche Alternative zur Berechnung des Umsatzrückgangs. Sie können die Auswahl ändern, wie Umsatzeinbußen innerhalb eines jeden Monats berechnet werden.
** Der Antragsteller, der mehr als eine Niederlassung hat, vergleicht die Verkäufe innerhalb einer ID-Nummer.
Selbständige und Beschäftigung
Ein Selbständiger, der eine Beihilfe beantragt, kann auch ein Arbeitsverhältnis haben. Der Betrag des Nettoeinkommens aus dieser Beschäftigung wird von der Höhe des Beitrags abgezogen, der dem entsprechenden Umsatzrückgang entspricht.
Welche Dokumente auszufüllen sind
Für den Monat November und Dezember 2020 kann ein Zuschuss bis Ende Februar 2021 beantragt werden, andernfalls innerhalb von zwei Kalendermonaten nach dem Kalendermonat, für den der Beitrag in Anspruch genommen wird.
So reichen Sie Dokumente ein
E‑mail
Bereitstellen
Elektronisch
Persönlich
An welches Büro Dokumente dateiieren
An die Adresse des Arbeitsamtes, in dessen Gebiet selbständige Selbständige ausgeübt werden.
Wann wird der Beitrag gewährt?
unverzüglich auf der Grundlage des Abkommens über die Gewährung eines finanziellen Beitrags oder nach Übermittlung der Erklärung für den betreffenden Monat.