4. Maßnahme - Beitrag für Selbständige und Einpersonen s.r.o.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die Basisinformationen zur Einreichung von Anträgen auf finanzielle Beteiligung des Staates für Selbständige und Einpersonen s.r.o..
Wer kann sich bewerben:
SELBSTÄNDIGE,
die ihre Tätigkeit ausgesetzt oder eingestellt hat und zum 01.01.2021 keine anderen Einkünfte als Ausnahmen hatte.
eine natürliche Person,
alleiniger Gesellschaftsangehöriger/Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sog. Ein-Personen-GmbH).
Welche Bedingungen müssen Selbständige erfüllen (Maßnahme 4A):
- hat seit dem 01.01.2021keine anderen Einkünfte aus unternehmerischer, nichtunternehmerischer und unterhaltsberechtigter Tätigkeit, mit Ausnahme von Einkünften aus erwerbstätigen Verträgen, die außerhalb des Arbeitsverhältnisses oder der Invaliditätsrente des Versicherten mit einem Rückgang der Erwerbsfähigkeit um mehr als 40 % bis 70 %
- keine Altersrente, vorruhestandsbezogene Rente, Invaliditätsrente, Teilinvaliditätsrente oder Altersrente
- Selbständige haben ihren Beruf nicht gekündigt oder ausgesetzt
- Selbständige sind nicht zur Kranken- und Rentenversicherung verpflichtet oder erhalten keine so genannten
- die Geschäftsaufnahme mit Selbständigen muss spätestens am 01.02.2021 erfolgen
- Steuer- und Abgabenpflichten und keine finanziellen Verpflichtungen an das Arbeitsamt und keine ausstehenden Forderungen gegen Arbeitnehmer erfüllt
- verbot der illegalen Beschäftigung innerhalb von 2 Jahren vor dem Antrag auf
- ist nicht bankrott, aufgewickelt oder Empfänger
- ist nicht mit einem Verbot des Erhalts von Subventionen bestraft
- Die Rückforderung wird nicht gegen das Unternehmen
Welche Bedingungen muss der Manager eines Ein-Personen-S.r.o. erfüllen (Maßnahme 4B):
- hat seit dem 01.01.2021keine anderen Einkünfte aus unternehmerischer, nichtunternehmerischer und unterhaltsberechtigter Tätigkeit, mit Ausnahme von Einkünften aus erwerbstätigen Verträgen, die außerhalb des Arbeitsverhältnisses oder der Invaliditätsrente des Versicherten mit einem Rückgang der Erwerbsfähigkeit um mehr als 40 % bis 70 %
- ist Geschäftsführer dieser Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Alleinaktionär und ist nicht gleichzeitig Mitarbeiter dieses
- ist kein Begleiter in einem anderen s.r.o.
- das Unternehmen wurde spätestens am 01.02.2021 gegründet
- Wenn die Gesellschaft für das gesamte Jahr 2019 oder einen Teil des Jahres 2019 bestand, durfte das Ergebnis nach Steuern für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (das am 31.12.2019 endete) 9 600 Euro nicht überschreiten und gleichzeitig betrug der kumulierte Umsatz mindestens 2.400 Euro. Wenn das Unternehmen nur einen Teil des Jahres 2019 bestand, betrug der Gewinn nach Steuern für die Anzahl der Kalendermonate der Tätigkeit 9 600/12 x die Anzahl der Monate nicht, und der kumulierte Umsatz betrug mindestens 2 400/12 x die Anzahl der Monate.
- wenn die Gesellschaft im Jahr 2020 gegründet wurde, betrug der Gewinn nach Steuern für die Anzahl der Kalendermonate der Tätigkeit 9.600 / 12 x die Anzahl der Monate ihres Bestehens nicht und der kumulierte Umsatz betrug mindestens 1.200 / 12 x Anzahl der Monate des Bestehens bis Ende 2020
- wenn die Gesellschaft im Jahr 2021 gegründet wurde (spätestens 01.02.2021), das Ergebnis vor Steuern für die Anzahl der Kalendermonate der Tätigkeit nicht mehr als 9.600 / 12 x Anzahl der Monate des Bestehens und der kumulierte Umsatz betrug mindestens 1.200 / 12 x Anzahl der Monate des Geschäfts im Jahr 2021
- keine Altersrente, vorruhestandsbezogene Rente, Invaliditätsrente, Teilinvaliditätsrente oder Altersrente
- Steuer- und Abgabenpflichten und keine finanziellen Verpflichtungen an das Arbeitsamt und keine ausstehenden Forderungen gegen Arbeitnehmer erfüllt
- verbot der illegalen Beschäftigung innerhalb von 2 Jahren vor dem Antrag auf
- ist nicht bankrott, aufgewickelt oder Empfänger
- ist nicht mit einem Verbot des Erhalts von Subventionen bestraft
- Die Rückforderung wird nicht gegen das Unternehmen
An wen kann der Beitrag anspruchsberechtigt werden?
Selbständige oder natürliche Personen (Geschäftsführer von s.r.o.) beantragen Eigenbeteiligung.
Inwieweit kann der Beitrag
315 Euro pro Monat.
Unterlagen und Frist für die Einreichung des Antrags oder der Erklärung
Für den Monat November und Dezember 2020 kann ein Zuschuss bis Ende Februar 2021 beantragt werden, andernfalls innerhalb von zwei Kalendermonaten nach dem Kalendermonat, für den der Beitrag in Anspruch genommen wird.
So reichen Sie Dokumente ein
E‑mail
Bereitstellen
Elektronisch
Persönlich
An welches Büro Dokumente dateiieren
An die Adresse des Arbeitsamtes, in dessen Gebiet der Selbständige tätig ist.
Wann wird der Staat die
unverzüglich auf der Grundlage des Abkommens über die Gewährung eines finanziellen Beitrags oder nach Übermittlung der Erklärung für den betreffenden Monat.