Weitere Änderungen ab 2024

Mehrwertsteuer

 

Änderung der Besteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

 

Für Speisen und Getränke gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 10 %. Ab dem neuen Jahr gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nicht mehr für den Ausschank von alkoholischen Getränken mit mehr als 0,5 Volumenprozent Alkohol.

MehrwertsteuerÄnderungen bei der Besteuerung von Restaurant- und VerpflegungsdienstleistungenErmäßigter Mehrwertsteuersatz von 10 %Alkoholische Getränke und MehrwertsteuerKrankenversicherungErhöhung der KrankenversicherungsabgabenKrankenversicherungsabgabensatz von 15 %PensionssparenReduzierung des Pflichtbeitrags zur II. SäuleRückzahlungshilfe für HypothekarkrediteBedingungen für die Inanspruchnahme der HilfeHypothekarkreditvertragErhöhung der Zinsen und Erhöhung der RückzahlungRecht auf staatliche RückzahlungshilfeBerechnung der Höhe des staatlichen BeitragsGesetzesänderungen im ParlamentGenehmigung der Gesetzesänderungen durch den PräsidentenWirksam ab 1. Januar 2024Finanzhilfe für die Erhöhung der Rückzahlung von HypothekarkreditenBegrenzung der Höhe des staatlichen Beitrags für Hypothekarkredite.
MehrwertsteuerÄnderungen bei der Besteuerung von Restaurant- und VerpflegungsdienstleistungenErmäßigter Mehrwertsteuersatz von 10 %Alkoholische Getränke und MehrwertsteuerKrankenversicherungErhöhung der KrankenversicherungsabgabenKrankenversicherungsabgabensatz von 15 %PensionssparenReduzierung des Pflichtbeitrags zur II. SäuleRückzahlungshilfe für HypothekarkrediteBedingungen für die Inanspruchnahme der HilfeHypothekarkreditvertragErhöhung der Zinsen und Erhöhung der RückzahlungRecht auf staatliche RückzahlungshilfeBerechnung der Höhe des staatlichen BeitragsGesetzesänderungen im ParlamentGenehmigung der Gesetzesänderungen durch den PräsidentenWirksam ab 1. Januar 2024Finanzhilfe für die Erhöhung der Rückzahlung von HypothekarkreditenBegrenzung der Höhe des staatlichen Beitrags für Hypothekarkredite.

Krankenversicherung

 

Erhöhung der Gesundheitsabgaben

 

Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 steigt die Höhe der Gesundheitsabgabe sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige von derzeit 14 % auf 15 %. Im Falle von Arbeitnehmern wird der Arbeitgeber eine Gesundheitsabgabe von 11 % für den Arbeitnehmer zahlen, und der Anteil des Arbeitnehmers bleibt wie bisher bei 4 %.

Ersparnisse für die Altersvorsorge

 

Ab dem neuen Jahr wird der Anteil des obligatorischen Beitrags zum Altersvorsorge-Sparen (Säule II) von derzeit 5,5% auf 4% gesenkt.

Hilfe bei der Rückzahlung Ihres Wohnungsbaudarlehens

 

Ab dem 1. Januar 2024 kann eine Unterstützung in Anspruch genommen werden, wenn sich die Hypothek einer Person aufgrund einer Erhöhung des Zinssatzes für das Hypothekendarlehen erheblich verteuert hat. Um diese Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, muss die betreffende Person unter anderem die folgenden Bedingungen erfüllen:

Ø der Hypothekenvertrag muss vor dem 1. Januar 2024 abgeschlossen werden

Ø der Betrag der monatlichen Rate hat sich aufgrund der Erhöhung des Zinssatzes erhöht

Ø der Begünstigte hat Anspruch, wenn sein Durchschnittseinkommen zusammen mit dem seines Mitkreditnehmers das 1,6-fache des Durchschnittslohns vor zwei Jahren nicht übersteigt

Ø zum Einkommen gehören sonstige Einkünfte (z. B. Verkauf von Immobilien) und Dividenden (Gewinnanteile)

 

Bei der Bemessung des Einkommens für 2024 wird der Durchschnittslohn für 2022 berücksichtigt, der 1 304 EUR betrug. Das 1,6-fache dieses Durchschnittslohns ergibt 2 086,40 EUR. Liegt das Einkommen des Schuldners und des Mitschuldners im Jahr 2024 über 2 086,40 EUR, ist keine staatliche Beihilfe zu zahlen.

 

Die Höhe der Zulage beträgt 75 % der Differenz zwischen der gezahlten Monatsrate und der vorherigen Rate, höchstens jedoch 150 EUR pro Monat:

 

Rückzahlungen erhöhen

Höhe des Freibetrags für erhöhte Hypothekenzahlungen

100 Euro

75 Euro (75 % x 100)

150 Euro

112,50 EUR (75% x 150)

200 Euro

150 Euro (75% x 200)

200 Euro und mehr

150 Euro (ermäßigter Betrag)

 

Bitte beachten Sie, dass die vom Parlament angenommenen Gesetzesänderungen noch durch die Unterschrift der Präsidentin bestätigt werden müssen. Sie wird das Gesetz entweder in den kommenden Tagen unterzeichnen oder es zur weiteren Beratung an das Parlament zurückgeben.

Mgr. Ing. Ľuboš Čandik
Autor des Artikels
Er studierte Unternehmensführung an der Wirtschaftsuniversität und der Juristischen Fakultät in Bratislava. Seit 2005 ist er für mehrere große Steuerberatungsunternehmen mit internationalem Fokus tätig. Schwerpunkte sind Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, internationale Steuern, Steueroptimierung, Sozial- und Gesundheitsvorschriften, Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Seit Januar 2013 ist er Steuerberater. Er spricht fließend Deutsch und Englisch.
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