Mehrwertsteuer
Änderung der Besteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
Für Speisen und Getränke gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 10 %. Ab dem neuen Jahr gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nicht mehr für den Ausschank von alkoholischen Getränken mit mehr als 0,5 Volumenprozent Alkohol.
Krankenversicherung
Erhöhung der Gesundheitsabgaben
Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 steigt die Höhe der Gesundheitsabgabe sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige von derzeit 14 % auf 15 %. Im Falle von Arbeitnehmern wird der Arbeitgeber eine Gesundheitsabgabe von 11 % für den Arbeitnehmer zahlen, und der Anteil des Arbeitnehmers bleibt wie bisher bei 4 %.
Ersparnisse für die Altersvorsorge
Ab dem neuen Jahr wird der Anteil des obligatorischen Beitrags zum Altersvorsorge-Sparen (Säule II) von derzeit 5,5% auf 4% gesenkt.
Hilfe bei der Rückzahlung Ihres Wohnungsbaudarlehens
Ab dem 1. Januar 2024 kann eine Unterstützung in Anspruch genommen werden, wenn sich die Hypothek einer Person aufgrund einer Erhöhung des Zinssatzes für das Hypothekendarlehen erheblich verteuert hat. Um diese Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, muss die betreffende Person unter anderem die folgenden Bedingungen erfüllen:
Ø der Hypothekenvertrag muss vor dem 1. Januar 2024 abgeschlossen werden
Ø der Betrag der monatlichen Rate hat sich aufgrund der Erhöhung des Zinssatzes erhöht
Ø der Begünstigte hat Anspruch, wenn sein Durchschnittseinkommen zusammen mit dem seines Mitkreditnehmers das 1,6-fache des Durchschnittslohns vor zwei Jahren nicht übersteigt
Ø zum Einkommen gehören sonstige Einkünfte (z. B. Verkauf von Immobilien) und Dividenden (Gewinnanteile)
Bei der Bemessung des Einkommens für 2024 wird der Durchschnittslohn für 2022 berücksichtigt, der 1 304 EUR betrug. Das 1,6-fache dieses Durchschnittslohns ergibt 2 086,40 EUR. Liegt das Einkommen des Schuldners und des Mitschuldners im Jahr 2024 über 2 086,40 EUR, ist keine staatliche Beihilfe zu zahlen.
Die Höhe der Zulage beträgt 75 % der Differenz zwischen der gezahlten Monatsrate und der vorherigen Rate, höchstens jedoch 150 EUR pro Monat:
Rückzahlungen erhöhen | Höhe des Freibetrags für erhöhte Hypothekenzahlungen |
100 Euro | 75 Euro (75 % x 100) |
150 Euro | 112,50 EUR (75% x 150) |
200 Euro | 150 Euro (75% x 200) |
200 Euro und mehr | 150 Euro (ermäßigter Betrag) |
Bitte beachten Sie, dass die vom Parlament angenommenen Gesetzesänderungen noch durch die Unterschrift der Präsidentin bestätigt werden müssen. Sie wird das Gesetz entweder in den kommenden Tagen unterzeichnen oder es zur weiteren Beratung an das Parlament zurückgeben.