Preisangebot zur Buchhaltung, Beratung und verbundenen Dienstleistungen
Monatliches Entgelt für die Buchführung:
bis 40 Buchhaltungsposten | 70 € |
bis 70 Buchhaltungsposten | 120 € |
bis 100 Buchhaltungsposten | 170 € |
jeder weitere Buchhaltungsposten | 1,4 € |
Ein Buchhaltungsposten ist eine Bewegung im Journal. Es ist außer anderem eine Eingangs-, Ausgangsrechnung, Umsatzsteuer auf einer Eingangs- bzw. Ausgangsrechnung, Kassenbeleg, Umsatzsteuer auf einem Kassenbeleg, Kontobewegung, interner Beleg (Verträge, Versicherung bzw. andere interne Posten).
AuftragsbuchhaltungBesprechungs- und Beratungsleistungen zum Grundpaket (Extraleistungen):
Junior Buchhalter / Assistentin | 40 € / angefangene Stunde |
Buchhalter, Lohnbuchhalter | 55 € / angefangene Stunde |
Senior Buchhalter, Senior Lohnbuchhalter | 70 € / angefangene Stunde |
Assistent des Steuerberaters, Hauptbuchhalter | 80 € / angefangene Stunde |
Steuerberater, Partner | 120 € / angefangene Stunde |
Extraleistungen werden für die nicht im Preisangebot enthaltene Tätigkeiten in Rechnung gestellt, einschließlich Besprechungs- und Beratungsleistungen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Kraftfahrzeugsteuererklärungen, bei der Buchführung.
AuftragssteuerberatungLohnverrechnung und zusammenhängende Leistungen:
Komplette Lohnverrechnung | 15 € / Mitarbeiter / Monat |
An- / Abmeldung eines slowakischen Arbeitnehmers | 20 € / Person / An- bzw. Abmeldung |
An- / Abmeldung eines ausländischen Arbeitnehmers | 30 € / Person / An- bzw. Abmeldung |
Jahresverrechnung / Jahresmeldung | 15 € / Arbeitnehmer / Jahr |
Sonstige Leistungen (Extraleistungen zum Grundpaket):
Erstellung des Jahresabschlusses inkl. der KöSt.-Erklärung | ab 210 € |
Einkommensteuererklärung | 80 € / Stunde |
KFZ-Steuererklärung | 15 € / Erklärung + 15 € Fahrzeug |
Überwachung des Datenfachs (www.slovensko.sk) | 2 € / Monat |
Fernzugriff – Buchhaltungsprogramm Pohoda | 200 € / Einrichtung + 15 € / Monat |
Der Jahresabschluss wird aufgrund der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit der Verwendung von in Punkt 2 angegebenen Stundensätzen in Rechnung gestellt, jedoch mindestens in Höhe von 210 Euro bzw. mindestens in Höhe der durchschnittlichen monatlichen Pauschale für ein bestimmtes Jahr.