Tourismusförderung
Der Tourismus ist eines der am stärksten betroffenen Segmente im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Das Ministerium für Verkehr und Bau der Slowakischen Republik beschloss, dieses Segment in Form eines Zuschusses zur Deckung eines Teils der Fixkosten zu unterstützen. Diese Subvention gilt nicht nur für Reisebüros oder Tourismuszentren, sondern auch für Geschäftsfelder, die eng mit dem Tourismus verbunden sind, wie Restaurants, Museen, Verkehr und andere. Ein Budget von 100.000.000 Euro aus dem Staatshaushalt war geplant, um Unternehmen im Tourismussektor im Rahmen von COVID-19 zu unterstützen.
Ziel der Subvention ist es, einen Teil der Fixkosten aller Unternehmen, die im Bereich des Tourismus tätig sind, zu decken.
Wer kann einen Zuschuss beantragen?
- Natürliche Person — Unternehmer
- Juristische Person — Unternehmer
- Juristische Person – nicht-geschäftliche Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt (Zivilverband)
Nur ein Unternehmen, das wirtschaftliche Aktivitäten in ausgewählten Kategorien ausübt (SK NACE Rev. 2.)
Diese genehmigte Wirtschaftstätigkeit muss nicht in das Register der Organisationen eingetragen werden, das vom Statistischen Amt der Slowakischen Republik als Hauptwirtschaftstätigkeit geführt wird.
Der Antragsteller hat die zugelassene wirtschaftliche Tätigkeit gemäß den Angaben im Handels- oder Handelsregister auszuüben.
Bedingungen für die Inbeantragung des Mietzuschusses
- Die Klägerin hat ihre wirtschaftliche Tätigkeit spätestens am 31.03.2020 einschließlich aufgenommen.
- Die Klägerin meldete einen Rückgang des Nettoumsatzes im Bezugszeitraum infolge von Maßnahmen der Gesundheitsbehörde der Slowakischen Republik um 40 % oder mehr.
- Der Antragsteller ist nicht zahlungsunfähig, wird in eine Umstrukturierung aufgewickelt und darf nicht einem Insolvenzverfahren unterliegen.
- Die Klägerin hat keine endgültige Strafe der Nichterteilung.
- Der Antragsteller hat in den vergangenen drei Jahren nicht gegen das Verbot der illegalen Beschäftigung verstoßen.
- Die Klägerin hat alle Abgabenpflichten gegenüber der Sozial- und Krankenkasse erfüllt.
- Die Rückforderung der Beihilfe wird dem Antragsteller nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission nicht in Anspruch genommen.
- Der Antragsteller darf keine Mittel für denselben Zweck beantragen oder in Anspruch nehmen.
- Der Antragsteller hat die finanziellen Verbindlichkeiten mit dem Staatshaushalt (Steuern) beglichen.
Die Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein. Mit der Unterzeichnung der Eideserklärung, die Teil des Beihilfeantrags ist, erklärt sich der Antragsteller bereit, den vorstehenden Bestimmungen nachzukommen. Die Einhaltung der Bedingungen kann einer Folgekontrolle unterzogen werden.
Was bedeutet ein Rückgang des Nettoumsatzes und wie man ihn berechnet
Was bedeutet Nettoumsatz?
Der Nettoumsatz umfasst die Einnahmen aus dem Verkauf von Waren, Waren und Dienstleistungen abzüglich Rabatten. Der Nettoumsatz umfasst auch andere Erträge abzüglich Der Rabatte des Unternehmens, dessen Geschäftstätigkeit darin besteht, andere Einnahmen als Einnahmen aus dem Verkauf von Waren, Waren und Dienstleistungen zu erzielen.*
* Nr. 15 des Gesetzes Nr. 431/2002 Z.z. über die Rechnungslegung in der geänderten Fassung
Was ist ein Bezugszeitraum?
Der Bezugszeitraum gilt für die Zwecke des Zuschusses vom 01.04.2020-31.12.2021. Die Höhe des Umsatzrückgangs wird jedoch für die einzelnen Monate verglichen, für die die Klägerin eine Subvention beantragt.
Wie berechnet man den Rückgang des Nettoumsatzes?
- Ein Unternehmen, das bis zum 31.03.2019eine wirtschaftliche Tätigkeit geschaffen oder begonnen hat,vergleicht den relevanten Monat 2020 bzw. 2021 mit dem gleichen Monat 2019 (z. B. Januar 2019 mit Januar 2021). Wurde das Unternehmen zwischen dem 01.02.2019 und dem 31.03.2019 gegründet, so verwendet es den Durchschnitt der Monate vom 01.04.2019 bis 31.12.2019.
- Ein Unternehmen, das zwischen dem 01.04.2019 und dem 31.12.2019 eine wirtschaftliche Tätigkeit geschaffen oder kompostiert hat, vergleicht den relevanten Monat 2020 bzw. 2021 mit dem gleichen Monat 2019 (z. B. April 2019 mit April 2020). Wenn das Unternehmen keine Daten hat, weil es die Tätigkeit noch nicht ausgeübt hat, vergleicht es den Monat 2020 bzw. 2021 mit dem Durchschnitt für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.03.2020.
- Ein Unternehmen, das zwischen dem 01.01.2020 und dem 31.03.2020 eine wirtschaftliche Tätigkeit geschaffen oder kompostiert hat, vergleicht den relevanten Monat 2020 bzw. 2021 mit dem Durchschnitt vom 01.01.2020 bis 31.03.2020. Der Durchschnitt wird als Summe der Nettoumsätze/der Anzahl der Monate berechnet.
Für die Gewährung des Zuschusses ist der Antragsteller berechtigt, alle von ihm ausgeübten förderfähigen wirtschaftlichen Tätigkeiten zu beantragen, ist jedoch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ausgaben und Einnahmen so verfolgt werden, dass die Subvention für den Nichtförderfähigen Teil der wirtschaftlichen Tätigkeiten nicht gewährt wird.
Inwieweit kann eine Subvention in Anspruch genommen werden?
Die Beihilfe wird in Höhe von 1,44-10 % des Nettoumsatzes im Bezugszeitraum gewährt.
Der Höchstbetrag des Zuschusses je Unternehmen darf folgende Werte nicht überschreiten:
- Durchführung von Straßengüterverkehrsmaßnahmen zur Miete oder Zahlung von 100 000 EUR
- Unternehmen, die in anderen Sektoren tätig sind, 200 000 EUR
Alle Zuschüsse an ein Unternehmen dürfen während des laufenden und der beiden vorangegangenen Finanzperiode 200 000 EUR nicht überschreiten.
Die Höhe der bereits in Anspruch genommenen Subventionen kann auf der Website des Kartellamts der Slowakischen Republik überprüft werden.
Subventionsbetragsrechner
Umsatz 2019 | - |
Umsatz 2020 | - |
% der Fixkosten | - |
Beitragsbetrag: | (1-(Umsatz2020/Umsatz2019)*%fix*umsatz2019 |
Das Ministerium für Verkehr und Bau der Slowakischen Republik hat das Verhältnis der Fixkosten zur Höhe des Gesamtennettoumsatzes wie folgt festgesetzt:
- Reisebüros 6%
- Reisebüros 3,6%
- Sonstige Tätigkeiten 10%
Die Touristeninformationszentren müssen eine spezifische Berechnung haben. Für die Berechnung des Beitrags kontaktieren Sie uns bitte.
Für welchen Zeitraum kann ein Zuschuss beantragt werden?
Der Zuschuss wird für den Zeitraum vom 01.04.2020 bis 31.12.2021 beantragt.
Art der Einreichung des Antrags
Der Antrag ist ausschließlich elektronisch über die slovensko.sk
Antrag auf einen finanziellen Beitrag für Hufeisen im Tourismussektor
Um auf die slovensko.sk zugreifen, ist es notwendig, einen Personalausweis mit einem Chip zu haben, der für den elektronischen Gebrauch aktiviert ist.
Bis wann Sie einen Zuschussantrag stellen müssen
Anträge auf einen finanziellen Beitrag können vom 15.12.2020 bis 31.12.2021eingereicht werden.
Wann der Zuschuss gewährt wird
Ein Beamter des Ministeriums hat 30Tage Zeit, um eine elektronisch gesendete Anfrage zu bearbeiten. Die Verarbeitung umfasst die Prüfung, ob die Bedingungen und alle Formalitäten des Antrags erfüllt sind. Wird eine Nichteinhaltung einer der Bedingungen festgestellt oder sind die Daten nicht vollständig, so wird der Antragsteller davon in Kenntnis gesetzt.