Haben Sie s.r.o. eingerichtet und wissen nicht, ob Sie Mehrwertsteuerzahler sein sollten oder nicht? Oder haben Sie bereits ein Unternehmen und wissen nicht, was es bedeutet, ein Mehrwertsteuerzahler zu sein, oder möchten Sie einfach nur wissen, ob es für Sie vorteilhafter wäre?
Jedes Unternehmen ist ein Mehrwertsteuerzahler, wenn es gegründet wird. Die Steuerzahler können auf zwei Arten ein Unternehmen werden: die obligatorische und die freiwillige Registrierung.
Obligatorische Registrierung
Wenn Sie einen Umsatz von 12 aufeinanderfolgenden Monaten in Höhe von mehr als 49.790 € erzielen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von 20 Tagen nach Ablauf des Monats, in dem Sie Ihren Umsatz als Mehrwertsteuerzahler erzielt haben, nach Section 4(1) des MwSt.-Gesetzes zu registrieren. Das DS lädt Sie ein, nach Prüfung der Dokumente ein Zertifikat auszustellen und gegebenenfalls eine Sicherheit zu gewährleisten*. Nach der Registrierung ist der Steuerpflichtige monatlicher Mehrwertsteuerzahler. Wenn Sie den Umsatz von 100K nach 12 Monaten nach der Registrierung nicht überschreiten, können Sie beim D- für eine Änderung eines vierteljährlichen Mehrwertsteuerzahlers gemäß Section 77 des MwSt.-Gesetzes einen Antrag stellen. Achtung, der Umsatz wird zu Beginn des Jahres nicht auf Null gesetzt, sondern zählt jeden Monat für die letzten 12 Monate.
Freiwillige Registrierung
Kauf und Verkauf innerhalb der EU
Wenn Sie Dienstleistungen innerhalb der EU erwerben (meist Google- und Facebook-Anzeigen), müssen Sie sich als Mehrwertsteuerzahler gemäß .7 bzw. 7a registrieren. Sobald das Zertifikat ausgestellt ist, erwerben Sie Dienstleistungen ohne Mehrwertsteuer, müssen jedoch jeden Monat eine Umsatzsteuererklärung einreichen und Mehrwertsteuer entrichten. Achtung, im Falle eines Dienstes ist die Registrierung vor der Erbringung des Dienstes obligatorisch (z.B. Facebook-Werbung, Google-Anzeigen, etc.). Diese Art der Registrierung wirkt sich negativ auf die Erbringung von Dienstleistungen von außerhalb der EU aus, die, wenn Sie gemäß . 7 / 7a registriert sind, auch geliefert werden müssen, was sie für Sie überteuert. Die obligatorische Registrierung gilt auch für den Kauf von Waren über 14000 €.
Verkauf, Bau von Häusern und Wohnungen
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung bauen und planen, es zu verkaufen und der Erlös den Umsatz von 49.790 € übersteigt, haben Sie eine Meldepflicht nach .4 Abs. 4 innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt sogar einer Teilzahlung oder Lieferung des Gebäudes (was früher erfolgt), wenn der Gesamtpreis 49.790 € übersteigt. Sie werden Mehrwertsteuerzahler, indem Sie eine Zahlung oder Lieferung annehmen und der Verkaufspreis muss durch Mehrwertsteuer erhöht werden. Im Falle des Hausbaus ist es daher vorzuziehen, so schnell wie möglich Mehrwertsteuerzahler zu werden. Sie können die Mehrwertsteuer auf Einkäufe gleich zu Beginn der Bauzeit abziehen. Wenn Sie sich nur vor dem Verkauf bewerben, können Sie Mehrwertsteuer beantragen, aber im Falle des Baus eines Hauses für 100000€ sind Sie verpflichtet, 20000€ in der gesamten Bauzeit mehrwertsteuerpflichtig zu sein.
Was ist bequemer für mich?
Wenn Sie Dienstleistungen an Personen verkaufen, die keine Mehrwertsteuer zahlen, ist es im Prinzip besser, wenn Sie ein Nichtzahler der Mehrwertsteuer sind, im Gegenteil, wenn Sie die Waren an einen Mehrwertsteuerzahler verkaufen und daher davon ausgegangen wird, dass Sie diese Waren von Mehrwertsteuerzahlern kaufen, wenn Sie keine MwSt.-Zahler sind, verlieren Sie 20 % auf jeden Artikel. Entweder haben Sie einen 20% niedrigeren Gewinn als die Konkurrenz oder Sie haben 20% höhere Preise mit dem gleichen Gewinn. Wenn Sie Dienstleistungen oder Waren sowohl an Zahler als auch an Nichtzahler verkaufen, wird das Ergebnis enger. Die Entscheidung, sie zugunsten eines Mehrwertsteuerzahlers zu beschlagnahmen, kann beispielsweise der Kauf eines Fahrzeugs, einer Maschine, einer Immobilie usw. sein, die unzweifelhaft ist.
Anfügen:
Sie kaufen und verkaufen Waren sowohl an MwSt.-Zahler als auch an Nicht-MwSt.-Zahler.
Wir vergleichen, was Ihr Gewinn sein wird, wenn Sie ein Mehrwertsteuerzahler sind oder nicht:
In beiden Fällen wird der Lieferant Ihnen die Ware für 12000€ verkaufen (A * Ich bin nicht der Zahler 12000, B – ich bin der Zahler von 10000+2000) der Preis des Lieferanten ändert sich nicht, da er der Zahler ist, unabhängig von uns.
Sie werden es für 24000 € (24000 €, 20000+4000 €) für einen wichtigen resultierenden Betrag wieder versiegeln.
Bei A 12000€ und bei B 10000€ sind Sie somit profitabel.
Wenn Sie die Waren an Diebesgut verkaufen (A 20000€ B 20000+4000€) für den MwSt.-Zahler, ist die Steuerbemessungsgrundlage wichtig, da sie die Erstattung der entrichteten Steuer verlangt.
Ihr Gewinn wird wie folgt sein A 8000€, B 10000€
Die Unterschiede sind also 20 zu Ihren Gunsten, aber auch zum Nachteil. Die meisten natürlich ist es irgendwo dazwischen, aber Sie können immer berechnen, was bequemer für Sie ist.