Bei Dienstleistungen, die von einer ausländischen Person aus der EU oder einem Drittland erbracht werden, für das in der Slowakei Mehrwertsteuer geschuldet wird, wird die Verpflichtung auf den Empfänger der Dienstleistungen, in unserem Fall auf den slowakischen Kunden, übertragen. Die Mehrwertsteuer wird am Tag der Lieferung der Dienstleistung, d. h. wenn die Dienstleistung erbracht oder die Dienstleistung beendet wird, in Rechnung gestellt.
Zunächst müssen wir überprüfen, ob wir gemäß Abschnitt 4 des Mehrwertsteuergesetzes (rosa MwSt.-Karte) registrierte Mehrwertsteuerzahler sind, bevor wir Dienstleistungen aus der EU und Drittländern beziehen. Ist dies nicht der Fall, müssen wir uns vor Erhalt der Dienstleistung nach Section 7a des MwSt.-Gesetzes (weiße MwSt.-Karte) registrieren, damit wir die Umsatzsteuernummer an einen potenziellen Lieferanten senden können. Die häufigsten Fehler slowakischer Unternehmen sind Google-Rechnungen, Facebook-Rechnungen oder Webdienste, bei denen die meisten Unternehmen keine Umsatzsteuernummer haben und keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt zahlen.
Erbringung des Dienstes aus der EU
Der EU-Dienstleister muss uns eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer mit dem Vermerk "Reverse Charge" oder in einer anderen Fremdsprache ausstellen. Der slowakische Mehrwertsteuerzahler ist nach Artikel 4 (klassischer Mehrwertsteuerzahler – rosa Karte) selbstfrei und zahlt keine Mehrwertsteuer, d. h. er akzeptiert die Mehrwertsteuer sowohl auf Output als auch auf Input. Der slowakische Mehrwertsteuerzahler hat gemäß . 7a (weiße Karte) kein Recht auf Vorsteuerabzug (MwSt. auf Vorsteuer) und muss 20 % des Rechnungsbetrags an das Finanzamt zahlen (d. h. die Steuerpflicht in der Slowakei und wird diese tatsächlich zahlen). Ein Beispiel für eine Servicebereitstellung aus der EU kann sein – Google-Anzeigenrechnung und Facebook-Anzeigenrechnung.
Erbringung der Dienstleistung aus einem Drittland
Wenn die Dienstleistung aus einem Drittland (Nicht-EU – USA, Australien und andere) erbracht wird, enthält die Rechnung keine Mehrwertsteuer und kann/kann/kann/kann/ keine EU-Mehrwertsteuernummer auf der Rechnung sein. Der slowakische Mehrwertsteuerzahler ist nach Artikel 4 (klassischer Mehrwertsteuerzahler – rosa Karte) selbstfrei und zahlt keine Mehrwertsteuer, d. h. er akzeptiert die Mehrwertsteuer sowohl auf Output als auch auf Input. Der slowakische Mehrwertsteuerzahler hat gemäß . 7a (weiße Karte) kein Recht auf Vorsteuerabzug (MwSt. auf Vorsteuer) und muss 20 % des Rechnungsbetrags an das Finanzamt zahlen (d. h. die Steuerpflicht in der Slowakei und wird diese tatsächlich zahlen). Ein Beispiel kann eine Rechnung für Webdienste aus den USA oder Australien sein.
MwSt.-Rückgabeeinreichung und Prüfungserklärung
In beiden Fällen ist eine Umsatzsteuererklärung einzureichen. Die Steuer wird in den Zeilen 11 und 12 der Steuererklärungangezeigt. Die Kontrollabrechnung wird nur vom Mehrwertsteuerzahler gemäß Artikel 4 eingereicht. Steuererklärung
und die Kontrollerklärung ist innerhalb von 25 Tagen nach dem Monat einzureichen, nach dem die Dienstleistung erbracht wurde. Wenn die Dienstleistung beispielsweise am 23. Mai erbracht wurde, müssen Mehrwertsteuer und GOV bis zum 25. Juni vorgelegt werden.