dan's Einkommensteuererklärung 2021

Einkommensteuererklärung im Jahr 2022 (für 2021)

Am Ende des Jahres kommt die jährliche Verpflichtung, eine persönliche Einkommensteuererklärung für das Vorjahr abzugeben. Parallel zur nahenden Frist für die Einreichung einer Steuererklärung gibt es auch eine Reihe von Fragen, die von den Steuerpflichtigen aufgeworfen werden.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Was sind die Fristen für die Einreichung einer Steuererklärung?

Wer muss überhaupt keine Steuererklärung abgeben?

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung im Jahr 2022 ergibt sich für die natürliche Person, die für 2021 Folgendes erreicht hat:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (wenn die jährliche Steuerabrechnung des Arbeitgebers nicht beantragt wurde),
  • Einkünfte aus dem Handel,
  • Einkünfte aus anderer selbständiger Tätigkeit (Sachverständige, Dolmetscher, Wirtschaftsprüfer usw.)
  • Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien (wenn sie vor Ablauf von 5 Jahren nach dem Erwerb verkauft wurden),
  • Erträge aus der Vermietung von Immobilien,
  • Einkünfte aus Urheberschaft,
  • Einkünfte aus dem Verkauf und der Nutzung des Werkes,
  • Erträge aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen, Kryptowährungen,
  • sonstige Einnahmen.

Die Steuererklärung muss auch von einer natürlichen Person eingereicht werden, die in einem bestimmten Jahr einen Steuerverlust meldet.

Die Steuererklärung muss nicht von einer natürlichen Person abgegeben werden, deren Summe aller zu versteuernden Einkünfte für 2021 EUR 2.255.72 nicht übersteigt.

 Das zu versteuernde Einkommen umfasst keine staatlichen Leistungen wie Mutterschaft, Arbeitslosengeld usw.

Die Einnahmen, aus denen die Steuer einbehalten wurde, werden nicht mehr besteuert.

Sie wissen nicht, welche Ausgaben Sie für dieses Einkommen geltend machen können?

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Anspruch auf einen Steuerbonus haben?

Zögern Sie, wie Sie eine Verlängerung melden können?

Sie müssen nicht stundenlang im Internet nach Antworten suchen oder Bußgelder an das Finanzamt zahlen, wir von TaxWise beantworten gerne alles und die Steuererklärung wird pünktlich und in der richtigen Höhe beim Finanzamt ausgefüllt und eingereicht.

Einfaches Verfahren zur Erstellung und Abgabe einer Steuererklärung

 
  1. Nach dem Ausfüllen des unverbindlichen Formulars erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit einem Link zum Fragebogen.
  2. Klicken Sie auf den Link, um den Fragebogen auf Ihren Computer herunterzuladen, wo Sie ihn öffnen und ausfüllen können. Bitte folgen Sie den Anweisungen im Fragebogen, um sie auszufüllen. Speichern Sie es und senden Sie es uns, indem Sie auf diese E-Mail antworten oder als neue E-Mail an: dpfo@taxwise.sk
  3. Bei Bedarf setzen wir uns auch telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um Unklarheiten zu besprechen.
  4. Wir senden Ihnen dann eine genaue Liste der Dokumente, die wir zur Erstellung unserer Steuererklärung benötigen, per E-Mail zu.
  5. Wir bearbeiten die gelieferten Dokumente und Informationen und senden Ihnen eine Berechnung Ihrer Steuer zur Genehmigung zu.
  6. Nach der Genehmigung reichen wir Ihre Steuererklärung beim Finanzamt ein.
  7. Schließlich erhalten Sie von uns Ihre eingereichte Steuererklärung, eine Bestätigung der Einreichung Ihrer Steuererklärung und eine Zahlungsanweisung zur Zahlung der Steuer.
Unverbindliches Formular zur Erstellung der Einkommensteuererklärung 2021

Bitte beachten Sie, dass die Einkommensteuererklärung für 2021 vom Steuerpflichtigen beim Finanzamt eingereicht werden muss und gleichzeitig die Steuer bis zum 31. März 2022 zu entrichten ist.

Welche steuerfreien Teile der Steuerbemessungsgrundlage und Steuerboni können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen?

• Nicht steuerpflichtiger Teil der Steuerbemessungsgrundlage pro Steuerpflichtigem

Im Jahr 2021 beträgt der Betrag des nicht steuerpflichtigen Teils der Steuerbemessungsgrundlage pro natürlicher Person 4.511,43 EUR,den jeder Steuerpflichtige geltend machen kann, wenn seine Steuerbemessungsgrundlage für 2021 mit 19.936,22 EURgleich oder höher war. Übersteigt der Steuerpflichtige diesen Betrag, verringert sich der nicht steuerpflichtige Teil der Steuerbemessungsgrundlage oder das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht gar nicht.

Eine natürliche Person, die Anfang 2021 steuerpflichtig war, hat keinen Anspruch auf einen nicht steuerpflichtigen Teil der Steuerbemessungsgrundlage:

  • Altersrente
  • vorgezogene Altersrente,
  • Altersvorsorge,
  • Altersrente,
  • Ausgleichszuschlag.

• Nicht steuerpflichtiger Teil der Steuerbemessungsgrundlage pro Ehegatte:

Wenn der Steuerpflichtige im Jahr 2021 einen Ehegatten hatte, der:

  • ein Kind unter 3 Jahren oder bis 6 Jahren betreut, das mit dem Steuerpflichtigen im selben Haushalt lebt,
  • als Arbeitsuchender gemeldet oder registriert war,
  • einen finanziellen Beitrag zur Pflege erhalten oder erhalten haben,
  • sich als Bürger mit Behinderungen zu verstehen,

sie ist berechtigt, einen nicht steuerpflichtigen Teil der Besteuerungsgrundlage auch für diesen Ehegatten geltend zu machen. Im Jahr 2021 beträgt die Höhe des nicht steuerpflichtigen Teils der Steuerbemessungsgrundlage pro Ehegatten 4.124,74 EUR. Wenn der Ehegatte in einem bestimmten Jahr Einkünfte hatte oder hatte, wird der Betrag dieser Einkünfte vom Betrag des nicht steuerpflichtigen Teils der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen. Hat der Ehegatte die Antragsvoraussetzungen nur für bestimmte Monate erfüllt, kann der Steuerpflichtige für diese Monate einen nicht steuerpflichtigen Teil der Steuerbemessungsgrundlage pro Ehegatten geltend machen.

Der Ehegatte muss mit dem Steuerpflichtigen im selben Haushalt leben.

• Nicht steuerpflichtiger Teil der Steuerbemessungsgrundlage für DDS

Wenn Sie im Jahr 2021 Beiträge zur dritten Säule (Zusatzrentensparen) überwiesen haben, haben Sie Anspruch auf einen nicht steuerpflichtigen Teil der Steuerbemessungsgrundlage bis zu 180 EUR, der nur die Beiträge des Teilnehmers (nicht des Arbeitgebers) enthält, und die Verwaltungsgesellschaft stellt Ihnen eine Bestätigung dieser Beiträge aus. Diese Bescheinigung ist ein Anhang zur Steuererklärung.

• Kindersteuerbonus

Nur eine natürliche Person, deren Einkommen im Jahr 2021 mindestens 3.738 Euro erreicht hat, kann einen Kindersteuerbonus beanspruchen. Nur ein Elternteil kann jederzeit einen Steuerbonus beanspruchen. Die Höhe des Steuerbonus richtet sich nach dem Alter des Kindes und lag 2021 in Höhe von 23,22 Eur bis 46,44 Eur.

• Steuerbonus auf gezahlte Zinsen

Eine natürliche Person, die zum Zeitpunkt der Kreditantragstellung zwischen 18 und höchstens 35 Jahre alt war und deren durchschnittliches Monatseinkommen für das Kalenderjahr vor dem Jahr, in dem der Kreditvertrag abgeschlossen wurde, folgende Werte nicht überstieg:

  • durchschnittliches Monatseinkommen im Jahr 2017 in Höhe von 1.240,20 EUR,
  • durchschnittliches Monatseinkommen 2018 in Höhe von 1.316,90 Eur
  • das durchschnittliche Monatseinkommen betrug 2019 1.419,60 Eur
  • durchschnittliches Monatseinkommen im Jahr 2020 in Höhe von 1.472,90 EURO

hat Anspruch auf einen Steuerbonus auf die in einem bestimmten Jahr gezahlten Zinsen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 EUR. Die Bestätigung der gezahlten Zinsen, vorbehaltlich der Bedingungen, wird von der jeweiligen Bank ausgestellt und ist der Steuererklärung beigefügt.

Gültig für Kreditverträge, die nach dem 31.12.2017 abgeschlossen wurden.

Mgr. Dominika Ruakovic Kubi-ova, MBA
Autor des Artikels
Stellvertretender Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der im Bereich Steuern und Subventionen tätig ist.  Sie absolvierte die Akademie für Wirtschaft und Management in Bratislava mit dem Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen. Sie absolvierte ihr Studium an der European School of Business & Management in Prag mit dem Schwerpunkt Corporate Business. Er spricht fließend Englisch.
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