In den letzten Tagen haben Sie möglicherweise einen Brief der Finanzverwaltung in Ihrem Posteingang gefunden, in dem Sie auf die Rückgabe und Zahlung der Einkommensteuer aufgrund des Verkaufs der Immobilie hingewiesen werden. Ein solches Schreiben wurde von der Finanzverwaltung an jeden Steuerpflichtigen geschickt, der zwischen 2015 und 2019 das Eigentum an der Immobilie übertrug, ohne diese Einkünfte in der Steuererklärung zu nennen. Mit einem solchen Vorsorgeschritt will die Finanzverwaltung sicherstellen, dass die Steuerzahler selbst und freiwillig solche Einkünfte erhalten und die betreffende Steuer zahlen. Für alle, die von den oben genannten Informationen betroffen sind, haben wir eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen erstellt.
Wer ist von dieser Verpflichtung betroffen?
Nach Section 8(b.b) des Gesetzes Nr. 595/2003 über die Einkommensteuer in der geänderten Fassung gelten steuerpflichtige Einkünfte als Einkünfte aus der Übertragung des Eigentums an Immobilien. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie die Immobilie verkauft haben, verpflichtet sind, diese Einkünfte zu versteuern. Das Einkommensteuergesetz sieht jedoch auch Ausnahmen vor, wenn diese Einkünfte befreit sind.
Wer ist von dieser Verpflichtung nicht betroffen?
In Section 9 des Gesetzes Nr. 595/2003 Z.z. über die Einkommensteuer in der geänderten Fassung besagt, wann Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien von der Steuer befreit sind:
- wenn Sie die Immobilie seit mehr als 5 Jahren besitzen und die Immobilie nicht in Gewerbeimmobilien aufgenommen wurde oder mehr als 5 Jahre seit der Stilllegung der Gewerbeimmobilie vergangen sind,
- wenn Sie das Eigentum direkt geerbt haben (Eltern, Kinder, Großeltern, Großeltern), und der Zeitpunkt, ab dem der Verstorbene das Eigentum besaß, zusammen mit dem Zeitraum, ab dem Sie die Immobilie erworben haben, mindestens 5 Jahre beträgt,
- wenn Sie die Immobilie gespendet haben und keine Einnahmen aus einer solchen Spende erhalten haben,
- wenn Sie eine Immobilie verkauft haben, die Ihnen im Rahmen einer Restitution ausgestellt wurde,
- wenn Sie die im Nachlass enthaltene Immobilie verkauft haben.
Wie:
Ihr Großvater hat am 09.02.2013 eine Wohnung gekauft. Am 09.03.2016 haben Sie diese Wohnung geerbt. Sie haben die Wohnung am 26.07.2020 verkauft. Sie besitzen das Eigentum seit mehr als 7 Jahren (3 Jahre der Verstorbene und der Erbe für mehr als 4 Jahre), und daher ist dieses Einkommen befreit.
Was soll ich tun, wenn eine Verpflichtung zur Zahlung der Grundverkaufssteuer besteht?
Wenn Sie diese Verpflichtung in Ihrer regulären Steuererklärung für das betreffende Jahr nicht erfüllt haben, empfiehlt die Finanzverwaltung allen Steuerpflichtigen, den Erlös aus der Eigentumsübertragung an die Immobilie mit einer zusätzlichen Steuererklärung bis zum 31.03.2021 zu melden.
Reicht der Steuerpflichtige selbst eine zusätzliche Steuererklärung ein, so ist das Finanzamt verpflichtet, eine Geldbuße von 3 % je Vorkasse auf die Steuerdifferenz zu erheben, wobei die Geldbuße für jeden Tag der Verspätung berechnet wird.
Stellt die Steuerprüfung einen Unterschied in der Steuer fest, so ist sie auch verpflichtet, eine Geldbuße in Höhe von 10 % p.a. auf die Steuerdifferenz zu verhängen, wobei die Geldbuße für jeden Tag der Verspätung berechnet wird.
Wie viel werde ich Steuern zahlen?
Die Einkommensteuer für den Verkauf einer Immobilie wird auf der Differenz zwischen dem Betrag, für den Sie die Immobilie verkauft haben, und den Ausgaben berechnet, die Sie für diese Immobilie angefallen sind.
Einkommen bedeutet die finanzielle Leistung einer Person, die nicht monetäre Leistung oder Verwirrung. Im Falle der Barleistung gilt das Einkommen als das, was auf Ihr Konto eingezahlt wurde,möglicherweise in bar oder in virtueller Währung. Dies gilt nicht für Unternehmer, die Konten mit doppeltem Posten führen.
Ausgaben sind alles, was Sie für eine bestimmte Immobilie ausgegeben haben, zum Beispiel: der Kaufpreis, zu dem Sie die Immobilie erworben haben, die Gebäudeänderungen oder Renovierungen, die zum Verkauf der Immobilie geführt haben.
Der Steuersatz für eine solche Differenz variiert zwischen 19% und 25%, abhängig vom Gesamtbetrag Ihrer Einnahmen und Ausgaben.
Beispiel:
Sie haben die Immobilie am 30.04.2017 per Kaufvertrag zum Zwecke der Weiterveräußerung in Höhe von 76.000 Euro erworben. Im Laufe des Jahres 2017 haben Sie eine Rekonstruktion des Daches in Höhe von 3.000 Euro auf dem Grundstück durchgeführt, Stromwechsel in Höhe von 4.000 Euro, und seit diesen Umbauten oder Umbauten haben Sie ein nachweisbares Dokument. Am 30.12.2018 haben Sie diese Immobilie im Rahmen eines Kaufvertrages in Höhe von 90.000 Euro verkauft. Gelder aus dem Verkauf von Immobilien kamen am 23.01.2019 auf Ihr Konto.
Da Sie die Immobilie seit mehr als 5 Jahren nicht besessen haben und von keiner der oben genannten Ausnahmen betroffen sind, sind Sie verpflichtet, diese Einkünfte in Ihre Steuererklärung 2019 aufzunehmen. Sie geben 90.000 € in Ihr Einkommen ein und setzen 83.000 € (76.000+3.000+4.000) in Ihre Ausgaben ein. Ihre Steuerbemessungsgrundlage beträgt 7.000 Euro (90.000-83.000). Von den 7000 Euro wird eine Steuer von 19% berechnet. Sie zahlen 1.330 € aus dem Einkommen aus dem Verkauf der Immobilie an den Staat.
Wie fülle ich meine Steuererklärung aus und reicht sie ein?
Die Einnahmen sowie die damit verbundenen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Eigentumsübertragung der Immobilie sind in Abschnitt VIII, Tabelle 3, Zeile 2 der persönlichen Steuererklärung Typ B aufgeführt.
Sie können Ihre Steuererklärung auf drei Arten einreichen:
- elektronisch über die Website der Finanzverwaltung der Slowakischen Republik,
- auf dem Postanschrift an die Adresse der örtlichen zuständigen Steuerbehörde,
- Bereitstellen an die Anschrift der örtlichen zuständigen Steuerbehörde,
Im Rahmen einer Notsituation kann die persönliche Anmeldung bei einer Zweigstelle des Finanzamtes eingeschränkt werden.
Wenn Sie neben den Einkünften aus dem Verkauf der Immobilie ein Unternehmen haben, sind Sie verpflichtet, Ihre Steuererklärung ausschließlich elektronisch einzureichen.
Wie zahle ich Steuern?
Sie zahlen die Steuer auf die persönliche Kontonummer des vom Finanzamt zugewiesenen Steuerpflichtigen.
Wenn Sie sich zuvor für die Einkommensteuer registriert oder eine Steuererklärung eingereicht haben, die zu einer Steuerschuld geführt hat, haben Sie möglicherweise bereits die persönliche Kontonummer des Steuerpflichtigen vom Finanzamt erhalten.
Andernfalls wird Ihnen das Finanzamt diese persönliche Kontonummer nach Abgabe Ihrer Steuererklärung zusenden.
Zahle ich Kranken- oder Sozialversicherungsbeiträge für dieses Einkommen?
Krankenversicherung für Einkommen aus dem Verkauf von Immobilien zahlt. Nach Abgabe Ihrer Steuererklärung wird Ihnen die zuständige Krankenkasse eine Jahresabrechnung zusenden, in der sie die Höhe der Krankenbeiträge berechnet. Der Beitragssatz beträgt 14% oder 7%, wenn Sie eine Person mit einer Behinderung sind und berechnet aus dem Betrag der Steuerbemessungsgrundlage (Einkommensaufwand).
Die Sozialversicherung ist nicht auf Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilienzu zahlen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Steuerschuld auf Sie zutrifft oder Ihre Steuererklärung nicht gefällt, zögern Sie nicht, uns unter der E-Mail-Adresse dpfo@taxwise.sk zu kontaktieren.