Veränderung der Kraftfahrzeugsteuer ab 1.1.2021

Veränderung der Kfz-Steuer und Reisekosten ab 1.1.2021

Um die Auswirkungen des Coronavirus abzumildern, führt die Novelle des Kraftfahrzeugsteuergesetzes eine Senkung der Frachtraten und eine Änderung des Reiseentschädigungsgesetzes ein, das die Festsetzung von Lebensmitteln und die Abschreibung von Fahrzeugen vorsieht. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Zeilen.

Tarifänderung bei Zugmaschinen, Sattelanhängern und Nutzfahrzeugen

Die wichtigste Änderung betrifft Traktoren und Sattelanhänger, für die ein niedrigerer Jahressteuersatz eingeführt wird. Der Zustand der "Paarung" von Zugmaschinen und Sattelanhängern in einer Gelenkfahrzeugkombination zum Zwecke der Anwendung eines niedrigeren Jahressteuersatzes wird ebenfalls aufgehoben.

Ein neuer prozentualer Vorteil des jährlichen Steuersatzes für Nutzfahrzeuge der Klassen M2, M3, N3 und O4 wird eingeführt. Die Leistung gilt bereits für die Steuererklärung 2020.

Bei Personenkraftwagen und gewöhnlichen Nutzfahrzeugen der Klasse N1 werden die jährlichen Steuersätze nicht geändert.

Frist für die Einreichung der Rücksendung

Die Frist für die Abgabe einer Steuererklärung für 2020 wird bis zum 31. März 2021 verlängert.

Zahlung von Vorschüssen

Die Änderung wirkt sich auch auf die Zahlung von Vorschüssen aus. Bis Ende März 2021 gelten keine Vorschüsse auf Steuern für das Kalenderjahr 2021. Bei der für 2021 zu erwartenden Steuer in Höhe von 700 bis 8 300 Euro zahlt der Steuerpflichtige am Ende des 2., 3. und 4. Quartals fällige Vorschüsse in Höhe von einem Drittel der Steuerprognose.

Bei einer geschätzten Steuer für 2021 von mehr als 8 300 EUR zahlt der Steuerpflichtige am Ende jedes Kalendermonats ab April 2021 fällige Vorschüsse in Höhe von einem Neunzehnstel der vorgesehenen Steuer.

Reisekosten

Fixierung der Reisekosten

Jedes Jahr erhöht das Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie die häusliche Ernährung und die Grundvergütung für die Nutzung privater Kraftfahrzeuge für geschäftliche Zwecke, abhängig von den steigenden Preisen für Restaurantnahrung und dem Preisanstieg im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen.

Im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Milderung der Folgen der Coronavirus-Pandemie werden Diäten und Grundzulagen 2021 nicht steigen und gelten für das gesamte Jahr 2021 zu folgenden Sätzen:

Dauer der Inlandsreise Höhe der Unterhaltszulage (Diät)
5 bis 12 Stunden 5,10 €
über 12 bis 18 Stunden 7,60 €
über 18 Stunden 11,60 €

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass wir die oben genannten Änderungen in einer vereinfachten Auslegung erwähnt haben. Bei der Anwendung einer bestimmten Bestimmung des Gesetzes empfehlen wir Ihnen, sich immer im Voraus an einen Steuerberater zu wenden.

Mgr. Ing. Ľuboš Čandik
Autor des Artikels
Er studierte Unternehmensführung an der Wirtschaftsuniversität und der Juristischen Fakultät in Bratislava. Seit 2005 ist er für mehrere große Steuerberatungsunternehmen mit internationalem Fokus tätig. Schwerpunkte sind Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, internationale Steuern, Steueroptimierung, Sozial- und Gesundheitsvorschriften, Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Seit Januar 2013 ist er Steuerberater. Er spricht fließend Deutsch und Englisch.
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